Durch eine Mitgliedschaft

in der Skizunft habt ihr viele Vorteile

Mitgliedschaft

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Aktivitäten​

euch steht unser komplettes Angebot zur Verfügung

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Training​

ihr könnt unsere vielen Trainingsmöglichkeiten nutzen

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Fahrten

ihr könnt an allen Fahrten teilnehmen.​

Jahresbeitrag

Beitragssätze

Jahresbeitrag von 70,00 €

Aufnahmegebühr je Mitglied 15,00 €

Aufnahmegebühr Erwachsene in Ausbildung
bis 27 Jahren 2,50 €

Jahresbeitrag von 108,00 €

Aufnahmegebühr je Mitglied 15,00 €

Aufnahmegebühr Erwachsene in Ausbildung
bis 27 Jahren 2,50 €

Jahresbeitrag von 100,00 €

Aufnahmegebühr Erwachene 15,00 €

Aufnahmegebühr Minderjährige und Erwachsene in Ausbildung bis 27 Jahren 2,50 €

Beim Eintritt einer Familien bitten wir, jedes weitere Familienmitglied auf einem gesonderten Blatt zu benennen, damit wir alle richtig betreuen können.

Jahresbeitrag von 80,00 €

Aufnahmegebühr Erwachsene 15,00 €

Aufnahmegebühr Minderjährige und Erwachsene in Ausbildung bis 27 Jahren 2,50 €

Jahresbeitrag von 25,00 €

Aufnahmegebühr Minderjährige  2,50 €

Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich noch die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Jahresbeitrag von 50,00 €

Aufnahmegebühr Erwachsene in Ausbildung
bis 27 Jahren 2,50 €

Nach Eingang der Beitrittserklärung erhalten Sie von unserer Geschäftsstelle eine Bestätigung der Anmeldung . Ca. 4 – 6 Wochen nach der Anmeldung erhalten Sie den Deutschen Sportausweis, der zugleich Vereinsausweis (Mitgliedsausweis) ist. Er wird direkt zugeschickt.

Das Vereinsjahr der Skizunft Wiesbaden e.V. ist das laufende Kalenderjahr. Bei Eintritt im Laufe des ersten Halbjahres des Vereinsjahres wird der Jahresbeitrag und im Laufe des zweiten Halbjahres der halbe Jahresbeitrag erhoben.

Vereinsaustritte sind nach der Satzung nur zum Schluss des laufenden Vereinsjahres unter einer Frist von 6 Wochen möglich und schriftlich an die Geschäftsstelle zu richten.

Skizunft Wiesbaden e.V.
Gabelsbornstr. 28

65187 Wiesbaden

Tel. 0611 / 67 89 6
Fax. 0611 / 40 50 844

geschaeftsstelle.szw@web.de

 

In der Gemeinschaft, Erfolg finden.

Fahrtenbedingungen

Stand: 01. Mai 2020 als Anlage 5 zur Geschäftsordnung

Allgemeines

Diese Fahrtenbedingungen sind Bestandteil des zwischen den Fahrtenteil-nehmern und der skizunft wiesbaden e.V. (szw) zustande kommenden Vertrags.

Mit der schriftlichen Anmeldung bieten Fahrtenteilnehmer der szw den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Ausschreibung an. Die Anmelder haben auch für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der in der Anmeldung aufgeführten weiteren Personen einzustehen.

Mit Vertragsabschluss (Zusendung der Bestätigung) ist eine Anzahlung von €100,00 auf das in der Ausschreibung angegebene Konto zu entrichten, wenn nicht auf der Rechnung ausdrücklich ein anderer Anzahlungsbetrag genannt ist. Bei Fahrten in Länder mit Fremdwährung erfolgt die Schlusszahlung auf der Grundlage des zum Zahlungstermin amtlich festgestellten jeweiligen Wechsel-kurses. Der Restbetrag ist ohne weitere Aufforderung bis vier Wochen vor Fahrtbeginn fällig, sofern keine besondere Vereinbarung in der Ausschreibung genannt ist. Ohne vollständige Bezahlung des Fahrtpreises besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Fahrtleistungen.

Der gesetzlich vorgeschriebene Reisesicherungsschein wird mit der Fahrtbestätigung oder mit den Fahrtunterlagen zugesandt. In Ausnahmefällen wird er spätestens unmittelbar vor Fahrtantritt ausgehändigt; bei einem Rücktritt von der Fahrt ist er zurückzugeben.

 

Teilnehmer an Kinder- und Jugendskifahrten müssen bereit sein, sich in die Gemeinschaft der Gruppen einzufügen und die Fahrten- und Hausordnung einzuhalten. Die Fahrtenleiter haben das Recht, Teilnehmer bei mehrfachem oder schwerwiegendem undisziplinierten Verhalten nach Hause zu schicken. Für die entstehenden Kosten haftet der Verursacher bzw. sein Erziehungsberechtigter, ebenso für Schäden, die in der Unterkunft, während der Fahrt oder am Aufenthaltsort verursacht werden.

Die szw kann die Durchführung der Fahrt bis zwei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn ablehnen und absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Von den Teilnehmern gezahlte Beträge werden vollständig zurückgezahlt; Ansprüche gegen die szw wegen der Nichtdurchführung der Fahrt können nicht geltend gemacht werden.

 

Die szw ist kein Reiseveranstalter im Sinne des Reisevertragsrechts (§§ 651a ff BGB ). Die szw vermittelt nur die Reiseleistungen. Sie verpflichtet sich zu sorgfältigen Fahrtvorbereitung und Organisation (sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger ). Die szw haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (u.a. Beförderung, Unterkunft und Skibetriebe) lediglich vermittelt werden.

Für eigene Leistungen (z.B. Betreuung durch Ski-Übungsleiter, etc ) haftet die szw im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn nicht Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind und der Schaden nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der szw beruht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Der Vertrag kommt mit der Bestätigung durch die szw zustande. Sofern eine Annahme nicht möglich ist, werden die Teilnehmer darüber informiert.

Die Leistungsverpflichtung ergibt sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Nebenabreden und Zusatzwünsche sind nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Für wetterabhängige Umstände, insbesondere Schneemangel ist die szw in keinem Fall verantwortlich. Selbst bei als schneesicher geltenden Skigebieten kann die szw keine Schneegarantie geben.

Nichtmitglieder können bei Wochenfahrten durch Zahlung eines Aufpreises an der Fahrt teilnehmen. Der Aufpreis beträgt: € 100,- für Familien, € 70 für einzelne Erwachsene, € 30,- für Jugendliche/Kinder Bei abweichenden Zeiträumen wird der Aufpreis in den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben.

Teilnehmer können jederzeit von der Fahrt zurücktreten. Bei Rücktritt kann die szw Ersatz für die getroffenen Fahrtenvorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der
Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittspauschale ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der szw. Rücktrittserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten im Interesse jedes Teilnehmers aus Beweisgründen jedoch in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Es gelten folgende Rücktrittspauschalen pro Teilnehmer:
Bis 60 Tage vor Fahrtbeginn 30 % des Gesamtfahrpreises,
bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 50 % des Gesamtfahrpreises,
bis 8. Tag vor Fahrtbeginn 70 % des Gesamtfahrpreises, weniger als 8 Tage vor Fahrtbeginn 85 % des Gesamtfahrtpreises.

Es bleibt den Teilnehmern unbenommen, der szw nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Bis zum Fahrtbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch eine Ersatzperson ersetzen lassen, wenn dies der szw mitgeteilt wird. Die szw kann jedoch den Wechsel in der Person widersprechen, wenn dieser den Fahrterfordernissen nicht genügt. Kann eine Ersatzperson gestellt werden, so sind grundsätzlich als anfallende Verwaltungsgebühr nur 25,00 € zu zahlen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der ursprüngliche Teilnehmer jedoch mit dem Ersatzteilnehmer zusammen als Gesamtschuldner für den Fahrtpreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

Wird die Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Teilnehmer als auch die szw den Vertrag kündigen. Bei Kündigung kann die szw für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Fahrtleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von dem Teilnehmer und der szw je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem einzelnen Teilnehmer zur Last.

Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Fahrtenteilnehmer, dass er – sowie alle durch ihn angemeldeten Fahrtenteilnehmer – im Besitz einer Auslandskrankenversicherung inklusive Übernahme der Bergungs- und Rücktransportkosten ist.

Die szw weist darauf hin, dass die zur Abwicklung der Fahrt erforderlichen persönlichen Daten in elektronischer Datenverarbeitung gespeichert sind. Eine Datenweitergabe an Dritte außerhalb des Fahrtzwecks erfolgt nicht. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass während der Fahrt Bilder gemacht werden auf denen Personen zu sehen sind. Dies können Gruppen- oder Einzelaufnahmen oder auch Schnappschüsse sein. Diese Bilder kann die szw verwenden, um sie in bzw. auf
ihren eigenen Medien (z.B. Homepage, Newsletter, Vereinsheft, Instagram, Facebook, etc.) zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte oder ein Verkauf dieser Bilder durch die szw findet nicht statt. Ist eine solche Verwendung der Bilder durch die szw nicht gewünscht, muss dies VOR Fahrtbeginn in schriftlicher Form dem Fahrtenleiter oder der Geschäftsstelle des Vereins mitgeteilt werden.